Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

1.1. Die DynaNutri GmbH (nachfolgend „Verkäufer“) schließt Verträge ausschließlich auf Grundlage dieser AGB ab. Abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, auch wenn der Verkäufer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.2. Diese AGB gelten für alle Lieferungen und Leistungen, einschließlich zukünftiger Geschäfte, sowohl im nationalen als auch im internationalen Bereich.

1.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1. Angebote des Verkäufers sind, soweit nicht anders schriftlich angegeben, freibleibend.

2.2. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers zustande.

2.3. Mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

2.4. Muster dienen lediglich als Typmuster; eine Eigenschaftsgarantie besteht nicht.

3. Lieferung

3.1. Lieferungen erfolgen ab Lager des Verkäufers, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

3.2. Lieferzeiten sind unverbindlich, außer wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt wurden.

3.3. Höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Lieferantenausfälle oder andere unvorhersehbare Ereignisse entbinden den Verkäufer vorübergehend von der Lieferpflicht.

3.4. Nachlieferung ausgefallener Mengen ist nicht verpflichtend; Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

4. Verpackung, Versand und Gefahrübergang

4.1. Verpackungen, die vom Käufer gestellt werden, unterliegen keiner Gewährleistungspflicht.

4.2. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware das Lager verlässt.

4.3. Teillieferungen und Mengenabweichungen von ±10 % sind zulässig.

4.4. Transportschäden sind unverzüglich zu melden; bei Spedition oder Bahn zusätzlich im Frachtbrief bzw. durch entsprechende Bescheinigung.

5. Mängelrüge und Gewährleistung

5.1. Der Käufer hat die Ware innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt zu prüfen und schriftlich zu rügen.

5.2. Beanstandete Ware ist bis zur Entscheidung des Verkäufers aufzubewahren und darf nur mit Zustimmung zurückgesendet werden.

5.3. Der Verkäufer wählt die Art der Gewährleistung (Gutschrift, Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung oder Nachbesserung).

5.4. Analysen, die der Käufer in Auftrag gibt, werden nicht vom Verkäufer übernommen. 5.5. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

6. Verjährung

6.1. Gewährleistungsansprüche verjähren in 6 Monaten ab Erhalt der Ware, sofern sie nicht rechtzeitig angezeigt werden.

6.2. Schäden durch unsachgemäße Nutzung, Lagerung oder Bearbeitung sind ausgeschlossen

7. Preise, Zahlung und Mitwirkungspflichten

7.1. Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Preisänderungen durch Lieferanten können weitergegeben werden.

7.2. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Verzugszinsen betragen 8 % über dem Basiszinssatz der EZB.

7.3. Der Käufer ist verpflichtet, alle Mitwirkungspflichten rechtzeitig zu erfüllen, z. B. Bereitstellung von Etiketten, Verpackungen oder Rohstoffen.

8. Eigentumsvorbehalt und Annahmeverzug

8.1. Gelieferte Waren bleiben Eigentum des Verkäufers bis zur vollständigen Bezahlung.

8.2. Verarbeitung oder Vermischung der Ware führt zum Miteigentum des Verkäufers im Verhältnis der Rechnungswerte.

8.3. Weiterverkauf ist erlaubt; Forderungen daraus sind bereits jetzt an den Verkäufer abgetreten.

8.4. Bei Zahlungs- oder Abnahmeverzug kann der Verkäufer bis zu 25 % des Kaufpreises als pauschalen Schadensersatz verlangen; höhere Schäden werden gesondert geltend gemacht. 8.5. Abnahmeverpflichtung besteht insbesondere bei Sonderanfertigungen

9. Zahlungsbedingungen

9.1. Zahlungen gelten erst als erfolgt, wenn der Verkäufer darüber verfügen kann.

9.2. Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Käufer ist ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt.

9.3. Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen werden alle Forderungen sofort fällig.

10. Rücktritt

10.1. Rücktrittsrechte bestehen nur, soweit gesetzlich oder vertraglich vereinbart.

10.2. Bei Rücktritt kann der Verkäufer pauschal 25–90 % des Auftragswertes als Entschädigung verlangen, abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts.

10.3. Der Käufer kann nachweisen, dass der tatsächliche Schaden niedriger ist.

11. Haftung und Produktsicherheit

11.1. Der Käufer trägt die Verantwortung für die Verkehrsfähigkeit, Kennzeichnung und rechtliche Einhaltung der Produkte in seinem Markt.

11.2. Der Käufer stellt den Verkäufer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, einschließlich Kosten für Rechtsanwälte und Gerichte.

11.3. Der Verkäufer haftet nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

12. Datenschutz

12.1. Der Verkäufer erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten des Käufers ausschließlich zur Vertragsabwicklung und gemäß den Bestimmungen der DSGVO.

12.2. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist (z. B. Versanddienstleister, Zahlungsdienstleister).

13. Internationale Lieferungen / Export

13.1. Für Lieferungen ins Ausland trägt der Käufer die Verantwortung für die Einhaltung aller Export- und Zollbestimmungen.

13.2. Soweit durch Export in andere Länder Rechte Dritter verletzt werden, stellt der Käufer den Verkäufer frei.

14. Elektronische Bestellungen

14.1. Verträge, die online oder elektronisch abgeschlossen werden, unterliegen denselben Bedingungen wie schriftliche Aufträge.

14.2. Die Bestätigung der Bestellung per E-Mail gilt als rechtsverbindliche Auftragsbestätigung.

15. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der DynaNutri GmbH, sofern nicht anders vereinbart.

16. Gerichtsstand und Recht

16.1. Gerichtsstand ist der Sitz der DynaNutri GmbH.

16.2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht; UN-Kaufrecht und EU-Recht sind ausgeschlossen.

17. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.